Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ha
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Spiele mit großen, handlichen Figuren, Memory-Karten mit einfachen, altehergebrachten Motiven – in der Arbeitsloseninitiative entwickeln und bauen Erwerbslose Spiele, die speziell an die Bedürfnisse alter und dementer Menschen angepasst sind. So war die Freude in der Caritas Sozialstation bei den alten Menschen am Dienstag, den 18.09.12 groß, als sie am die ersten beiden Spiele in Empfang nehmen konnten.
Die Schere zwischen arm und reich wird in Deutschland immer größer. Das breite Bündnis umFAIRteilen setzt sich für eine einmalige Vermögensabgabe und für eine Vermögensteuer ein. Das Bündnis wird dieser Forderung an einem bundesweiten Aktionstag am 29. September 2012 mit Demos in Berlin, Bochum, Frankfurt, Hamburg, München und Köln, sowie Aktionen in fast 40 weiteren Städten Nachdruck verleihen!
Eine Postkartenserie mit 18 Motiven, die Licht- und Schattenseiten von Arbeit wurde von Erwerbslosen aus Hessen auf dem diesjährigen Kulturseminar erstellt.
Seit heute, 21.09.2012 ist das "Haus der Solidarität" im Gießener DGB Haus zu sehen. Es wurde 2011 auf einem Kulturseminar von Erwerbslosen aus Hessen konzipiert und erbaut und war seitdem in 2 Ausstellungen in Darmstadt zu sehen. Seit heute gastiert es in Gießen.
Die Ali Gießen beteiligt sich bei der zentralen Veranstaltung für die Region Oberhessen zum Caritassonntag am 23.September in Lich.
Der Caritassonntag steht in diesem Jahr unter dem Thema "Armut macht krank - Jeder verdient Gesundheit".
Die Arbeitsloseninitiative beteiligt sich mit kreativen und kulinarischen Angeboten an der interkulturellen Woche im Landkreis Gießen.
Insbesondere für unsere offenen Angebote wie das Arbeitslosencafé sind wir auf regelmäßige Spenden angewiesen.
In der diesjährigen Gesundheits-Berichterstattung des Bundes kommt das Robert Koch Institut zu folgenden alarmierenden Kernaussagen: Arbeitslose sind häufiger krank und sterben früher. Arbeitslose und prekär Beschäftigte haben mehr gesundheitliche Beschwerden.
Tilgungsraten für Mietkaution und Angemessenheitsregelung der Unterkunftskosten im SGB II wurden von zwei Gerichten für unzulässig erklärt.