Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger teilweise verfassungswidrig - Erste Hilfe für Betroffene

Mit Urteil vom 5.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die bisherigen Sanktionsregelungen im SGB II zu einem großen Teil als verfassungswidrig anzusehen sind (Aktenzeichen: 1 BvL 7/16). Was das für Betroffene bedeutet, hat Tacheles e. V. ausführlich zusammengestellt.

Das Urteil ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation, für Alg-2-Berechtigte aber sicher kein Erfolg auf ganzer Linie. Denn Sanktionen bei „Hartz IV“ sind den Jobcentern nicht vollkommen verboten worden. Kürzungen bis zu 30% der Regelleistung hat das Verfassungsgericht weiter prinzipiell ermöglicht. Menschen, die aktuell von Sanktionen betroffen oder bedroht sind, haben nun verschiedene Möglichkeiten, um jetzt von der Entscheidung des Gerichts zu profitieren. Welche Möglichkeiten es gibt, stellt der Förderverein gewerkschaftlicher Arbeitslosenarbeit ausführlich dar und bietet Musterbriefe an.

Comic SGB II